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Mit wie viel BAföG kann ich maximal rechnen?
Der Förderungshöchstsatz für Studierende, die noch bei Ihren Eltern
wohnen, beträgt 414,- €, für Studierende mit eigener Wohnung
512,- €. Erhöhen kann sich dieser Betrag durch Zuschläge von
bis zu 72,- € für die Miete, wenn Miete > 146 €, 54,- €
für die Krankenversicherung und 10,- € für die Pflegeversicherung.
Der Förderungshöchstbetrag für Elternwohner beläuft sich somit
auf 478,- €, für Nichtelternwohner auf 648,-. (Stand WS
2009/10)
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Ich nehme im kommenden Semester
mein Studium auf - wie lange habe ich Anspruch auf Förderung?
Die BAföG-Förderungshöchstdauer ist in Anlehnung an die Regelstudienzeit
festgesetzt - bei Universitätsstudiengängen ohne Bachelor in der Regel
auf acht bis neun Semester, bei Fachhochschulstudiengängen in der
Regel auf sechs bis acht Semester.
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Kann ich nach nicht bestandener
Abschlussprüfung "normal" gefördert werden?
Ja, bei nicht bestandener Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchstdauer,
wird "normal" (50:50) gefördert.
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Wann kann ich
Auslandsförderung erhalten?
Nach zwei Semestern in Deutschland wird ein Studium innerhalb der
EU bis zum Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer gefördert.
Allerdings erfolgt die Förderung nur nach Inlandssätzen. Die Auslandszuschläge
für die EU entfallen.
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Was darf ich hinzuverdienen - gibt es einen
Vermögensfreibetrag?
Ein jährliches Bruttoeinkommen von ca.4200,- € bleibt bei einem
Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ohne Auswirkung auf den Förderungsbetrag.
Der Freibetrag für eigenes Vermögen beträgt 5.200,- €
im Bewilligungszeitraum.
Nicht angerechnet wird: Einkünfte, die in § 21 Abs. 4 BAföG aufgezählt
sind. Dies sind bestimmte Rentenzahlungen, deren Zweck einer Berücksichtigung
bei der Einkommensanrechnung entgegensteht. Ansonsten bleiben folgende
Einkünfte unberücksichtigt (Aufzählung nicht abschließend): Unterhaltszahlungen
Eurer Eltern und Eures Ehegatten (sofern er nicht dauernd von Euch
getrennt lebt) Leistungen nach dem BAföG Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,
Wohngeld, Elterngeld (sofern es bestimmte Freibeträge nicht übersteigt)
Kindergeld (seit 1.4.2001) Mutterschaftsgeld (sofern es das anrechungsfreie
Elterngeld nicht übersteigt), Leistungen aus dem Bildungskreditprogramm
des Bundes, Studienkredit einer Bank.
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Wieviel BAföG muss ich zurückzahlen?
50 % werden als Zuschuss gegeben, die anderen 50 % (zinsloser Darlehensanteil)
sind zurückzuzahlen. Die mögliche Darlehensschuld wird jedoch auf
maximal 10.000 € begrenzt. Diese Regelung gilt allerdings nur
für Studienbeginner ab März 2001, nicht rückwirkend!
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Gibt es eine Studienabschlussförderung?
Die Hilfe zum Studienabschluss wird maximal für die letzten zwölf
Monate des Studiums in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt,
wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer
das Studium abgeschlossen werden kann. (s. b!st - Studienabschlußdarlehen)
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Ich bin alleinerziehende Mutter. Was bedeutet
dies für mich beim BAföG?
Studierende mit Kind werden wegen Kindererziehung über die Förderungshöchstdauer
hinaus bis zum 10. Lebensjahr des Kindes durch Zuschuss gefördert.
Die Verlängerungszeiten gliedern sich wie folgt:
- bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester
pro Lebensjahr,
- für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt,
- für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester insgesamt.
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Ich bin deutsche Studentin,
kann mein ausländischer Ehemann BAföG erhalten?
Ja, ab dem 01.04.2001 sind in Deutschland wohnhafte ausländische Ehegatten
deutscher Staatsangehöriger in den nach BAföG uneingeschränkt förderungsberechtigten
Personenkreis einbezogen.
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Wird jeder Masterstudiengang
gefördert?
Ein Masterstudiengang wird immer dann gefördert, wenn er auf einem
Bachelorstudiengang aufbaut. Eine Fachidendität beim Übergang vom
Bachelor- auf den Magisterstudiengang ist nicht mehr erforderlich,
soweit dies hochschulrechtlich zulässig ist.
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Lassen Sie sich nicht vom Ausfüllen eines Antragsformulars abschrecken,
Ihr Sachbearbeiter hilft Ihnen dabei gerne weiter. Denn nach wie
vor gilt:
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Das BAföG setzt sich in der Regel aus 50%
Zuschuß und 50% unverzinslichem Darlehen zusammen. Man
bekommt also die Hälfte der Förderung quasi geschenkt! Bereits
bei einer niedrigen Förderung von z.B. 150 € monatlich, beliefe
sich der Zuschuss auf 900 € pro Jahr!
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Auch für Studenten und Studentinnen, die zu Beginn
ihres Studiums nicht nach dem BAföG gefördert wurden, können finanzielle
oder familiäre Veränderungen während des Studiums bedeuten, dass sie
nunmehr Anspruch auf BAföG haben (z.B. Pensionierung eines Elternteils
oder Studienbeginn von Geschwistern). |