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BAföG von A-Z

Zuständigkeit; Aktuelle Änderungen, BAföG-Antrag, BAföG und Rückzahlung, Benötigte Unterlagen, Download, FAQ´s, Förderungshöchstdauer, Gesetz

Förderungshöchstdauer


Beim Besuch von Universitäten und Fachhochschulen endet der Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz grundsätzlich mit Erreichen der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit (Gesetzesgrundlage,§ 15a). Für den Bereich des Amts für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Augsburg bestimmt sich die Förderungshöchstdauer wie folgt:

Master (Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit)
§ 7 Abs. 1a BAföG sieht die Förderung eines Masterstudienganges vor, wenn dieser auf einem Bachelor-studiengang aufbaut und der Auszubildende außer dem Bachelorstudiengang noch keinen Studiengang abgeschlossen hat. Hierbei ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bachelor- und aufbauendem Studiengang nicht erforderlich. Ist der Auszubildende zwischen dem Bachelor- und dem aufbauenden Studiengang mindestens drei Jahre erwerbstätig, so erfolgt die Förderung gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BAföG ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern. Die Altersgrenze (30 Jahre )des § 10 Abs. 3 BAföG muss jedoch eingehalten werden. (aus: www.bafoeg.bmbf.de)
  Universität Augsburg  
Lehramt an Grund- und Hauptschulen 7 Semester
Lehramt an Realschulen 7 Semester
Lehramt an Gymnasien 9 Semester
Magisterstudiengänge 8 Semester
Mathematik und Wirtschaftsmathematik Dipl. 9 Semester
Physik Dipl. 10 Semester
Geographie Dipl. 9 Semester
Katholische Theologie Dipl. 10 Semester
Rechtswissenschaft Staatsexamen 9 Semester
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dipl. 8 Semester
Dipl. Pädagogik 9 Semester
Dipl. Politik 9 Semester
Dipl. Informatik 9 Semester
Bachelor (Ausnahmen s. Studienordnung) 6 Semester
Fachhochschule Augsburg und Kempten*
techn., gestalt. und wirtsch. Fachbereiche-Diplom 8 Semester
Bachelor ( Ausnahmen s. Studienordnung) 6 Semester
Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg
pädagogische Ausbildung 8 Semester
künstlerische Ausbildung 10 Semester


* Für jedes erlassene Praxissemester an der Fachhochschule wird ein Semester von der Förderungshöchstdauer abgezogen!

Unter bestimmten Umständen wie z.B.Krankheit, Nichtbestehen einer Prüfung kann die Förderungshöchstdauer auch verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter.


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