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Darlehen

Aktuelles zum Studienabschlussdarlehen(September 2008)
Stiftung Warentest lobt Darlehenskassen der Studentenwerke - Studienkredit-Analyse in der aktuellen Ausgabe "Finanztest" der Stiftung Warentest - 64 Banken und Sparkassen, vier Landesförderbanken und fünf Darlehenskassen im Vergleich - Ergebnis: Studienabschlussdarlehen der Studentenwerke sind "unschlagbar günstig" (Berlin, 20. August 2008) Die Stiftung Warentest stellt den Darlehenskassen der Studentenwerke für ihre Studienabschlussdarlehen ein gutes Zeugnis aus. Wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe (9/2008) berichtet, seien die Studienabschlussdarlehen "eine günstige Alternative zum Studienkredit". Die Autoren wörtlich: "Die Studienabschlussdarlehen sind oft zinslos und trotz Verwaltungsgebühren unschlagbar günstig." Die Tester der Stiftung Warentest haben die Studienkredit-Angebote zahlreicher Banken und Sparkassen untersucht; ebenfalls geprüft haben sie unter anderem die Studienabschlussdarlehen der Darlehenskassen der bayerischen Studentenwerke, des Studierendenwerks Hamburg sowie der nordrhein-westfälischen Studentenwerke. Mit Studienabschlussdarlehen unterstützen die Studentenwerke Studierende in finanziell angespannten Lagen.


I. Studienabschlußdarlehen s. auch www.darlehenskasse-bayern.de

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. will bedürftigen Studierenden der bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlußdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluß bzw. den Erwerb von Studienmitteln ermöglichen. Dieses Darlehen ist in der Regel während der ersten 5 Jahre zinsfrei, anschließend setzt eine 3%ige Verzinsung ein. Es gelten nachstehende Bedingungen:

1. Grundsätzliches
Darlehen werden gewährt:
Studierenden der bayerischen Universitäten und Hochschulen, bis zum 32. Lebensjahr;
vorrangig für die letzten vier Semester des ersten Studiums, bei Bachelor und Master die letzten 2 Semester;
in der Regel, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die für das jeweilige Studienfach geltende Förderungshöchstdauer bzw. Studienabschlußförderung höchstens um zwei Semester überschritten ist;
Studierenden, die promovieren, ein Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und/oder ein Zweitstudium durchführen;
für notwendige Studienmittel;
Studierenden an einer ausländischen Hochschule, wenn sie in den letzten vier Semestern vor Antragstellung an einer bayerischen Hochschule immatrikuliert waren;


2. Zweckgebundenheit
Darlehen werden nur für Studienaufwendungen gewährt.


3. Höhe des Darlehens
Die monatlich ausbezahlten Darlehensbeträge orientieren sich an den im Bundesausbildungsförderungsgesetz (s. eigenes Stichwort) festgelegten Bedarfssätzen für Studierende, zur Zeit höchstens 600,00 €. Insgesamt können maximal 12.500 € Darlehensmittel ausgezahlt werden.


4. Bürgschaft
Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft bzw. Bankbürgschaft für den gesamten Darlehensbetrag zu erbringen. Anstelle einer Bürgschaft ist auch die Verpfändung von Wertpapieren bzw. die Abtretung einer Kapitalversicherung möglich.
Als Bürgen werden nicht anerkannt:
Studierende
Ehegatten von Antragstellern
Schuldner der Darlehenskasse
Personen, die älter als 60 Jahre sind
Personen, die über ein nicht ausreichendes Einkommen verfügen


5. Laufzeit, Rückzahlung, Verwaltungsgebühren, Zinsen
Die Laufzeit des Darlehensvertrags beträgt höchstens 10 Jahre; sie beginnt mit dem der Auszahlung der ersten Darlehensrate vorausgehenden 1. April oder 1. Oktober.
Wenn nicht innerhalb von zweieinhalb Jahren (5 Semester) der erfolgreiche Studienabschluß nachgewiesen wird, kann das Darlehen vorzeitig zum Quartalsende mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Mit der Rückzahlung soll spätestens vom 3. Jahr und muß in jedem Fall vom 5. Jahr der Laufzeit an begonnen werden. Sie muß spätestens nach Ablauf des 10. Jahres beendet sein. Die monatlichen Tilgungsraten sollen mindestens 110 € betragen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren von 2% und die Zinsen nach 5 Jahren i.H.v. 3% trägt der Darlehensnehmer.


6. Antragsstellung
Das Darlehen ist beim Studentenwerk Augsburg -b!st- mit einem dort erhältlichen Formular persönlich zu beantragen. Nach jedem Semester ist formlos mitzuteilen, ob das Darlehen noch weiter benötigt wird.

Die ausführlichen Richtlinien der Darlehenskasse hier


7. Entscheidung über die Anträge und Auszahlung
Über den Darlehensantrag entscheidet das Studentenwerk Augsburg. Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.
Nähere Auskünfte:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Rudi Mengele, Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg,
Tel: 0821/598-4926, Fax: 0821/598-4929, e-mail: bist@stw.uni-augsburg.de
Sprechstunde: Mo-Mi 9.00-12.00 und Do 14.00 -16.00.



II. Überbrückungsdarlehen

Das Studentenwerk Augsburg kann Studierenden, die akut, unvorhersehbar und ohne eigene Schuld in Not geraten sind, in begrenztem Rahmen kurzfristige, zinslose Überbrückungsdarlehen gewähren. Laufzeit und Rückzahlungsmodus werden durch einen gesonderten Vertrag geregelt.

Den Antrag für ein Überbrückungsdarlehen finden Sie hier.

Auskünfte und Antragstellung:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Rudi Mengele, Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg,
Tel: 0821/598-4926, Fax: 0821/598-4929, e-mail: bist@stw.uni-augsburg.de
Sprechstunde: Mo - Mi 9.00 - 12.00 und Do 14.00 - 16.00

Hinweis: Unter www.bva.bund.de besteht auch die Möglichkeit einen "Bildungskredit" zu beantragen.


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