 |
Darlehen
Aktuelles zum Studienabschlussdarlehen(September
2008)
Stiftung Warentest lobt Darlehenskassen der Studentenwerke - Studienkredit-Analyse
in der aktuellen Ausgabe "Finanztest" der Stiftung Warentest - 64 Banken
und Sparkassen, vier Landesförderbanken und fünf Darlehenskassen im Vergleich
- Ergebnis: Studienabschlussdarlehen der Studentenwerke sind "unschlagbar
günstig" (Berlin, 20. August 2008) Die Stiftung Warentest stellt den Darlehenskassen
der Studentenwerke für ihre Studienabschlussdarlehen ein gutes Zeugnis
aus. Wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe (9/2008)
berichtet, seien die Studienabschlussdarlehen "eine günstige Alternative
zum Studienkredit". Die Autoren wörtlich: "Die Studienabschlussdarlehen
sind oft zinslos und trotz Verwaltungsgebühren unschlagbar günstig." Die
Tester der Stiftung Warentest haben die Studienkredit-Angebote zahlreicher
Banken und Sparkassen untersucht; ebenfalls geprüft haben sie unter anderem
die Studienabschlussdarlehen der Darlehenskassen der bayerischen Studentenwerke,
des Studierendenwerks Hamburg sowie der nordrhein-westfälischen Studentenwerke.
Mit Studienabschlussdarlehen unterstützen die Studentenwerke Studierende
in finanziell angespannten Lagen.
 |
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. will bedürftigen
Studierenden der bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlußdarlehen
die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluß
bzw. den Erwerb von Studienmitteln ermöglichen. Dieses Darlehen ist in
der Regel während der ersten 5 Jahre zinsfrei, anschließend setzt eine
3%ige Verzinsung ein. Es gelten nachstehende Bedingungen:
| 1. Grundsätzliches |
 |
| Darlehen werden gewährt: |
 |
Studierenden der bayerischen Universitäten
und Hochschulen, bis zum 32. Lebensjahr; |
 |
vorrangig für die letzten vier Semester des ersten
Studiums, bei Bachelor und Master die letzten 2 Semester; |
 |
in der Regel, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
die für das jeweilige Studienfach geltende Förderungshöchstdauer bzw.
Studienabschlußförderung höchstens um zwei Semester überschritten
ist; |
 |
Studierenden, die promovieren, ein Aufbau-, Ergänzungs-,
Zusatz- und/oder ein Zweitstudium durchführen; |
 |
für notwendige Studienmittel; |
 |
Studierenden an einer ausländischen Hochschule,
wenn sie in den letzten vier Semestern vor Antragstellung an einer
bayerischen Hochschule immatrikuliert waren; |
| 2. Zweckgebundenheit |
 |
| Darlehen werden nur für Studienaufwendungen
gewährt. |
| 3. Höhe des Darlehens |
 |
| Die monatlich ausbezahlten Darlehensbeträge
orientieren sich an den im Bundesausbildungsförderungsgesetz (s. eigenes
Stichwort) festgelegten Bedarfssätzen für Studierende, zur Zeit höchstens
600,00 €. Insgesamt können maximal 12.500 € Darlehensmittel
ausgezahlt werden. |
| 4. Bürgschaft |
 |
Zur Sicherung des Darlehens ist eine
selbstschuldnerische Bürgschaft bzw. Bankbürgschaft für den gesamten
Darlehensbetrag zu erbringen. Anstelle einer Bürgschaft ist auch die
Verpfändung von Wertpapieren bzw. die Abtretung einer Kapitalversicherung
möglich.
Als Bürgen werden nicht anerkannt: |
 |
Studierende |
 |
Ehegatten von Antragstellern |
 |
Schuldner der Darlehenskasse |
 |
Personen, die älter als 60 Jahre sind |
 |
Personen, die über ein nicht ausreichendes
Einkommen verfügen |
| 5. Laufzeit, Rückzahlung,
Verwaltungsgebühren, Zinsen |
 |
Die Laufzeit des Darlehensvertrags beträgt
höchstens 10 Jahre; sie beginnt mit dem der Auszahlung der ersten
Darlehensrate vorausgehenden 1. April oder 1. Oktober.
Wenn nicht innerhalb von zweieinhalb Jahren (5 Semester) der erfolgreiche
Studienabschluß nachgewiesen wird, kann das Darlehen vorzeitig zum
Quartalsende mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Mit der Rückzahlung soll spätestens vom 3. Jahr und muß in jedem Fall
vom 5. Jahr der Laufzeit an begonnen werden. Sie muß spätestens nach
Ablauf des 10. Jahres beendet sein. Die monatlichen Tilgungsraten
sollen mindestens 110 € betragen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren
von 2% und die Zinsen nach 5 Jahren i.H.v. 3% trägt der Darlehensnehmer.
|
| 6. Antragsstellung |
 |
Das Darlehen ist beim Studentenwerk
Augsburg -b!st- mit einem dort erhältlichen Formular persönlich zu
beantragen. Nach jedem Semester ist formlos mitzuteilen, ob das Darlehen
noch weiter benötigt wird.
Die ausführlichen Richtlinien der Darlehenskasse hier
|
| 7. Entscheidung über die Anträge
und Auszahlung |
 |
Über den Darlehensantrag entscheidet
das Studentenwerk Augsburg. Bei Genehmigung des Antrages wird ein
formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.
Nähere Auskünfte:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Rudi Mengele, Eichleitnerstr.
30, 86159 Augsburg,
Tel: 0821/598-4926, Fax: 0821/598-4929, e-mail: bist@stw.uni-augsburg.de
Sprechstunde: Mo-Mi 9.00-12.00 und Do 14.00 -16.00. |
II. Überbrückungsdarlehen |
 |
|
Das Studentenwerk Augsburg kann Studierenden, die akut, unvorhersehbar
und ohne eigene Schuld in Not geraten sind, in begrenztem Rahmen
kurzfristige, zinslose Überbrückungsdarlehen gewähren. Laufzeit
und Rückzahlungsmodus werden durch einen gesonderten Vertrag geregelt.
Den Antrag für ein Überbrückungsdarlehen finden Sie
hier.
Auskünfte und Antragstellung:
Studentenwerk Augsburg, b!st, Rudi Mengele, Eichleitnerstr.
30, 86159 Augsburg,
Tel: 0821/598-4926, Fax: 0821/598-4929, e-mail: bist@stw.uni-augsburg.de
Sprechstunde: Mo - Mi 9.00 - 12.00 und Do 14.00 - 16.00
Hinweis:
Unter
www.bva.bund.de
besteht
auch die Möglichkeit einen "Bildungskredit" zu beantragen.
|
|