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Wir bieten fachkundige Rechtsberatung im Rahmen unseres Zuständigkeitsbereichs
(Art. 88 Abs. 1 BayHSchG) an.
An die Sozialberatung können sich Studierende auch wenden bei Fragen
und Problemen zur Studienfinanzierung.
In schwierigen Situationen, wie Schwangerschaft oder Studieren mit
Kind, finanziellen Nöten, Teilzeitstudium, usw. wird ebenfalls soziale
Beratung angeboten.
Behinderte Studierende werden bei ihren speziellen Problemen umfassend
beraten und unterstützt. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit steht
ein großes Netz von Kooperations- und Ansprechpartnern zur Verfügung.
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