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- Kindergeld
- Regelung und neue Höhe des Kindergeldes
Das
Kindergeld ändert sich in der Bezugsdauer:
Studierende des Jahrgangs 1983 können nur noch bis zum 25.
Lebensjahr Kindergeld beziehen. Dabei muss aber berücksichtigt werden,
dass eine Verlängerungszeit für Wehr- oder Ersatzdienst daraufgeschlagen
wird.
Wer 2006 das 24. Lebensjahr vollendet hat, also alle
Jahrgänge 1982, erhält noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld.
Für alle, die nach 1983 geboren sind, gilt das
Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für Studierende mit Behinderung gilt seit 01.01.2007:
Ist die Behinderung vor 2007 eingetreten und war die Person zu diesem
Zeitpunkt zwischen 25 und 27 Jahre alt, so erhält die Person bis
zum 27. Lebensjahr Kindergeld.
Ist die Behinderung jedoch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten, so gelten
die oben genannten Regelungen.
Seit 01.01.2010 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind je
184 Euro im Monat, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. und jedes weitere
Kind 215 Euro.
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- Änderung
der
Regelung über die Studienbeiträge
Hier ein Auszug der Änderung des Art 71 Studienbeiträge und Gebühren
des BayHSchG vom 07.Juli 2009
Von der Beitragspflicht werden auf Antrag befreit:
- Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen
Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist,
- Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für
drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten; dem Kindergeldbezug gleichgestellt
ist hierbei die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes durch ein Kind;
das Gleiche gilt, wenn eines oder mehrere der Kinder das 25., aber noch
nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, im Übrigen aber die Voraussetzung
des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfüllen,
oder wenn die Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zwischen
der Vollendung des 25. und des 27. Lebensjahres eingetreten ist,
- Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete einem
weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule
immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet;
den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte
gleichgestellt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet
werden.
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- Änderung
bei der Zweitwohnungssteuer in Augsburg und Kempten mit Wirkung zum
1. Januar 2009
Nach der Neuregelung wird die für ein Veranlagungsjahr bestehende Steuerfestsetzung
auf Antrag aufgehoben oder ermäßigt, wenn die umseitig genannten, jährlichen
Einkommensgren-zen von
- 25.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw.
- 33.000 Euro (bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft)
unter- bzw. nur ganz geringfügig überschritten werden. Die Steuervergünstigung
kann nur für die Zweitwohnungsteuer in Anspruch genommen werden, die für
das Jahr 2009 bzw. für Folgejahre zu entrichten ist.
Für Steuerfestsetzungen, die Altjahre (z.B. das Jahr 2008) betreffen,
kommt sie leider nicht in Betracht. Ein evt. Antrag auf Steuervergünstigung
für das Jahr 2009 muss spätestens bis zum 31.01.2010 gestellt werden.
Eine frühzeitige Antragstellung ermöglicht es, die Steuervorteile zeitnah
in Anspruch zu nehmen.
Das Einkommen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, insbesondere
durch Einkommensteuerbescheid, Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. BAföG-Bescheid
etc.
Eine Information der Stadt Augsburg zu diesem Thema finden Sie hier.
Eine Information der Stadt Kempten finden Sie hier.
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- GEZ
- Gebühren auf internetfähige PC und Mobiltelefone
Generell
mussten bisher keine Gebühren entrichtet werden. Ab dem 1.Januar 2007
sind internetfähige PCs ebenso von der Abgabepflicht befreit, wenn:
die
Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken
zuzuordnen sind und
andere Rundfunkempfangsgeräte
dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Das heißt: Werden bereits Abgaben für Rundfunksempfanggeräte abgeführt,
ändert sich an Ihrer Situation nichts. Zahlen Sie noch keine GEZ-Beiträge
weil sie keine Radios oder Fernseher besitzen, so müssen Sie nun für ihren
internetfähigen PC Abgaben bezahlen, und zwar 5, 52 € im Monat.
Achtung:
Die GEZ befreit grundsätzlich nur BAföG-Empfänger. Allein
Student zu sein, reicht leider nicht aus. Die GEZ hat zwar eine Härtefallregelung
vorgesehen, jedoch fallen Studenten mit geringem Einkommen nicht darunter,
sondern nur spezielle Sozialleistungsempfänger (Hartz IV, BAföG.)
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Mit
der Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 fällt das bisherige
Erziehungsgeld weg. Es gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren
werden, wenn für das Kind bereits Erziehungsgeld bezogen wird, ändert
sich an der Summe nichts. Für Studierende ohne Einkommen und mit Kindern,
die nach dem 1. Januar geboren werden, bedeutet das also eine Verschlechterung
ihrer finanziellen Situation.
Das
neue Elterngeld berechnet sich wie folgt:
Studierende ohne Einkommen
erhalten maximal 14 Monate a 300 Euro, also
insgesamt 4.200 Euro.
Studierende
mit Einkommen erhalten 67 % des entfallenden
Nettoeinkommens. Wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer ist als
1.000 € monatlich, wird die Ersatzrate auf bis zu 100 % angehoben
(für je 20 € , die das Einkommen unter 1.000 € liegt, wird die
Rate um 1 % angehoben).
Wird
ein weiteres Kind geboren, wird bis zum 36. Monat des ersten Kindes zusätzlich
zum Elterngeld ein Geschwisterbonus bezahlt. Dieser beträgt mindestens
75 € , bzw. 10 % des Elterngeldes.
Das Elterngeld wird generell für die ersten 12 Monate des Kindes bezahlt.
Eltern haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn der andere Elternteil
das Kind für mindestens zwei zusätzliche Monate betreut. Es können auch
beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen, dann wird der Betrag jedoch
aufgeteilt und reduziert sich somit auf die Dauer von 6 bzw. 7 Monaten.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld bleibt bestehen. Das Elterngeld
wird aus dem individuellen Nettoeinkommen des Antragsstellenden der letzten
12 Monate vor der Geburt des Kindes errechnet.
Elterngeldrechner: www.elterngeldrechner.de/index.php
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