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Bildungskredit


Einen Bildungskredit können Studierende erhalten, wenn Sie
  • die Zwischenprüfung ihres Studienganges bestanden oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges erfolgreich abgeschlossen haben und nun diesen Studiengang fortsetzen,
  • ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des §19 Hochschulrahmengesetz oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes betreiben,
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, oder
  • eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat.
Auch ausländische Studenten, z. B. aus der EU und EWR können, wenn sie BAföG-Berechtigte ( i. S. § 8 Abs. 1 BAföG) sind, diesen Kredit beantragen. Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle. Der Kredit wird max. bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. Grundsätzlich wird der Bildungskredit nur bis zum Ende des 12. Studien-/Hochschulsemesters vergeben, es sei denn, die Ausbildung kann innerhalb des möglichen Förderzeitraums, d.h. innerhalb der maximalen Laufzeit des Bildungskredits, abgeschlossen werden.

Unter der Voraussetzung, dass der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch einer innländischen gleichwertig ist, kann der Kredit auch für eine Ausbildung im Ausland vergeben werden. Die Bewilligung des Kredits ist ebenfalls während der Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum -auch ausserhalb Europas- möglich.

Bewilligung:
Innerhalb eines Bildungsabschnitts können bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 300 € beantragt werden. Einmalig können bis zu 6 Raten neben der monatlichen Zahlung als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn ein entsprechender Bedarf glaubhaft gemacht wird. Auf Antrag kann auch eine geringere Anzahl von Monatsraten -jedoch nicht weniger als 3- gewährt werden. Sie können dann später für diesen Ausbildungsabschnitt die Auszahlung der noch nicht beanspruchten Raten beantragen.

Sämtliche Änderungen müssen aber angezeigt werden, wie z. B.
  • Abschluss der Ausbildung;
  • Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung;
  • Wechsel der Fachrichtung oder der Ausbildungsstätte;
  • Durchführung des Praktikums;
  • Adressänderungen.
Hinweis:
Da der Finanzrahmen begrenzt ist, kann trotz Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen der Kredit nicht gewährt werden, sofern die Mittel für das Jahr bereits ausgeschöpft sind. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspuch auf die Gewährung des Bildungskredits (§ 2 Abs. 4 Förderbestimmungen).

Rückzahlung:
Vier Jahre nach Bewilligung der ersten Rate, beginnt die Rückzahlung in Raten zu 120 € monatlich. Die Verzinsung beginnt mit dem ersten Tag des Bewilligungszeitraumes, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet werden. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am EURIBOR zuzüglich 1 %. Sofern man nicht in der Lage ist, die Rückzahlung zum geplanten Termin aufzunehmen, kann bei der Deutschen Ausgleichsbank eine Stundung beantragt werden.

Der Antrag auf Bildungskredit ist zu finden unter: www.bva.bund.de/aufgaben/bildungskredit/index.html oder ist im Studentenwerk Augsburg - Amt für Ausbildungsförderung-, Eichleitnerstr. 30, 86159 Augsburg, Tel: 0821/598-4930 erhältlich.

 

 


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