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Auswirkungen auf BAföG
Alle
Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen im gesamten Bewilligungszeitraum
(12 Monate) 4.800 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 400
Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Diese
4.800 Euro-Regel gilt nicht bei einem Praktikum, das für das Studium
zwingend vorgeschrieben ist ("Pflichtpraktikum") und für das eine
Vergütung gezahlt wird.
Auswirkungen
auf die Krankenversicherung
Auswirkungen können sich auch bei der
Krankenversicherung ergeben. Studierende bis 25 Jahre sind meist
über ihre Eltern familienversichert. Allerdings gilt das nur
bis zu einer Verdienstgrenze von 400,- € monatlich. Wenn Sie
mehr verdienen, müssen Sie sich selber versichern.
Achtung:
Studierende sollten nicht mehr als 8.004,- € im Jahr verdienen!
Als Studierender sollten Sie darauf achten, nicht mehr als 8.004,-
- € jährlich (2010) - inklusive BAföG- Zuschuss,
exklusive Werbungskosten von bis zu 920,- €- zu verdienen.
Der Nachweis höherer Kosten ist möglich. Eventuell anfallende Sozialversicherungsbeiträge
dürfen ebenfalls vom Gesamtverdienst abgezogen werden. Übersteigt
der Verdienst dennoch die Höchstgrenze, so entfallen das Kindergeld
oder die Steuerfreibeträge für die Eltern.
Auswirkungen auf das Kindergeld, den steuerlichen Kinderfreibetrag,
steuerlichen Haushaltsfreibetrag und eventuell bei Beschäftigten
im öffentlichen Dienst beim kindbezogenen Ortszuschlag: Bei einem
eigenen Einkommen des Studierenden von mehr als 8.004,- € p.a.
brutto (der i.d.R. 50 %ige Zuschußanteil der BAföG-Förderung zählt
mit!) entfällt die Berechtigung für diese Leistungen! Wichtig: Mit
jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung
besteht, sinkt die Einkommensgrenze.
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