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Studentenwerksbeitrag

Die Studentenwerke finanzieren ihre Aufgaben überwiegend aus Leistungserlösen und aus freiwilligen Zuwendungen des Staates. Daneben müssen auch die Studenten einen kleinen Teil der Kosten der für sie erbrachten Leistungen tragen.
Dieser Grundbeitrag der Studierenden wird von der Hochschule erhoben und muss vor(!) der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichtet sein. Sie gehen auf die Idee der Solidargemeinschaft zurück, aus welcher die Studentenwerke entstanden sind. Beim Studentenwerk Augsburg machen sie etwa 10 % aller Erträge aus. Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten für die Studierenden, für die das Studentenwerk keine oder nur geringe Zuschüsse des Staates erhält (z.B. Beratungsdienste, Mentorenprogramm, Kulturförderung) bzw. die das Studentenwerk mit Eigenmitteln mitfinanzieren muss (z.B. Eigenanteil Wohnheimbau, Defizitausgleich der Essen der Mensen und Kinderbetreuung).

Der Studentenwerksbeitrag, den die Studierenden für das Studentenwerk Augsburg zu entrichten haben und dessen Höhe seit der letzten Änderung des bayerischen Hochschulgesetzes im Mai 2006 von dem Verwaltungsrat des Studentenwerkes per Satzung festgelegt wird, beträgt in Augsburg ab dem Winterssemester 09/10 42,00 € pro Semester.

Für Studenten aller Augsburger Hochschulen wird zusätzlich zu dem Studentenwerksbeitrag ein Betrag von 44,80 € für das Semesterticket (siehe Semesterticket) erhoben. Somit ist für Studierende in Augsburg zum Wintersemester 2009 neben den unterschiedlichen Studienbeiträgen 86,80 € zusätzlich bei der Einschreibung oder Rückmeldung zu entrichten. Studentenwerksbeitragssatzung.

D.h. in Augsburg sind dann ab dem Wintersemester 2009 /10 zusätzlich neben dem Studienbeitrag 86,80 €, in Kempten 42,00 € und in Neu-Ulm 62,00€ an die jeweiligenHochschulen zu bezahlen.

Beitragspflichtig sind alle Studierende (auch beurlaubte Studenten, nicht jedoch Gaststudierende).
Studierende, die an mehreren Hochschulen immatrikuliert sind und für die verschiedene Studentenwerke zuständig sind, sind nur bei dem Studentenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte.

Die Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann durch die Hochschule versagt werden, wenn die Zahlung des Studentenwerksbeitrags und des Semestertickets nicht nachgewiesen wird.

Die Rückmeldetermine Universität Augsburg sowie der Hochschulen Augsburg, Kempten und Neu-Ulm entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten der Hochschulen (siehe Links).

 


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